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   FG Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 5 K 57/92   

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FG Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 5 K 57/92 (https://dejure.org/1994,4708)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.06.1994 - 5 K 57/92 (https://dejure.org/1994,4708)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Juni 1994 - 5 K 57/92 (https://dejure.org/1994,4708)
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  • BFH, 13.11.1975 - IV R 170/73

    Zusage von Versorgungsbezügen - Teildynamische Pensionszusage - Rückstellung für

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 5 K 57/92
    Die Begründung des BFH-Urteils vom 13.November 1975 IV R 170/73 (BStBl II 1976, 142) müsse vor einem anderen Hintergrund gesehen werden, da seinerzeit bei den Pensionsrückstellungen noch ein Wahlrecht bestanden habe.

    Von dieser rechtlichen Beurteilung gehe auch das BFH-Urteil IV R 170/73 (a.a.O.) aus.

    Gehe man - wie der BFH im Urteil IV R 170/73 zum sog. Nürnberger Verfahren - entsprechend der arbeitsrechtlichen Rechtslage davon aus, daß bei erheblichen Abweichungen einer vereinbarten Anpassungsstaffel von der (tatsächlichen) Preisindexstaffel das verpflichtete Unternehmen sich seiner verbindlich erteilten Anpassungszusage wegen Änderung oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage wieder entziehen könne, so stünden (vor Eintritt der Anpassung) die Pensionsleistungen noch nicht mit hinreichender Sicherheit fest, so daß insoweit eine Pensionsrückstellung nach § 6a EStG nicht gebildet werden dürfe.

    Auch die Ausführungen im BFH-Urteil vom 13.November 1975 IV R 170/73 (BStBl II 1976, 142 und BFHE 117, 367) geben keine Veranlassung, von der oben erläuterten praktisch einhelligen Meinung in der Literatur zur Auslegung des § 6a Abs. 3 Nr. 1 EStG abzuweichen.

    Nicht nur im Urteil IV R 170/73, sondern auch in zahlreichen späteren Entscheidungen hat der BFH - insbesondere bei Zusagen gegenüber Angehörigen - an dem Grundsatz festgehalten, daß keine Überversorgung eintreten dürfe und daß aus dem - auch verfassungsrechtlich zulässigen - Fremdvergleich folge, daß üblicherweise das Aktivgehalt über dem Rentenanspruch liege (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 28.Oktober 1981 I R 100/78 - BStBl II 1982, 126; BFHE 134, 330 und Seeger in Schmidt/Drenseck, Anm.9b zu § 6a EStG).

    Die Klin hat in ihrem Schriftsatz vom 18.Januar 1994 zutreffend darauf hingewiesen, daß im Zeitpunkt des BFH-Urteils IV R 170/73 bei den Pensionsrückstellungen noch ein Wahlrecht bestand.

  • FG Berlin, 11.01.1993 - VIII 395/90
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 5 K 57/92
    Zur Begründung ihres Klagebegehrens führt sie jetzt aus, zwischenzeitlich sei ein Urteil des Finanzgerichts -FG- Berlin vom ll.Januar 1993 Az.: VIII 395/90 bekannt geworden, in welchem über einen ähnlich gelagerten Fall entschieden worden sei.

    Gegen die vom Prozeßbevollmächtigten vorgelegte Entscheidung des FG Berlin VIII 395/90 sei vom zuständigen FA Nichtzulassungsbeschwerde erhoben worden (Revision vom BFH inzwischen zugelassen nach Mitteilung des FG Berlin vom 6.Januar 1994).

    Der Senat folgt der oben zusammengestellten Auslegung des § 6a Abs. 3 Nr. 1 Sätze 3 und 4 EStG ebenso wie das den Beteiligten vorliegende Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 11.Januar 1993 VIII 395/90.

  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 5 K 57/92
    Dementsprechend ist im vorliegenden Verfahren die Angemessenheit der Gesamtbezüge durch externen Betriebsvergleich zu ermitteln (BFH-Urteil vom 28.Juni 1989 I R 89/85 - BStBl II 1989, 854 und BFHE 157, 408).

    Eine vGA im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG kann zwar auch vorliegen, wenn die Art der Berechnung des dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers zugewendeten Vorteils (vgl. z.B. zur seltenen Umsatztantieme das BFH-Urteil vom 28.Juni 1989 I R 89/85 - BStBl II 1989, 854 und BFHE 117, 408) oder der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ungewöhnlich sind; hierfür gibt es aber im Streitfall bezüglich der dynamisierten Betriebsrenten keine Anhaltspunkte.

  • BGH, 09.06.1980 - II ZR 255/78

    Schutz des Betriebsrentengesetzes für Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 5 K 57/92
    Im vorliegenden Rechtsstreit ist außerdem zu beachten, daß § 16 BetrAVG weder unmittelbar noch entsprechend gilt für Geschäftsführer, die an dem Unternehmen, für das sie als Organ handeln, maßgeblich beteiligt sind (Höfer/Abt, Kommentar zum BetrAVG, RdNr. 64 zu § 17 BetrAVG unter Hinweis auf das BGH-Urteil vom 9.Juni 1980 II ZR 255/78 - DB 1980, 1588).

    Denn die zu 50% oder mehr an einer Körperschaft beteiligten Geschäftsführer haben nach § l6 BetrAVG keinen Anspruch auf eine "nachholende Anpassung der Betriebsrente" (vgl. hierzu die BAG-Urteile vom 28.April 1992 3 AZR 142/91 und 3 AZR 244/91 - DB 1992, S. 2401 und 2402), wie oben unter Hinweis auf das BGH-Urteil II ZR 255/78 ausgeführt wurde:.

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 5 K 57/92
    Diese Norm, die ohnehin bei Gesellschafter-Geschäftsführern gar nicht anwendbar ist (vgl. dazu unten Ziffer 5.4.3), enthält im Hinblick auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage eine konkretisierte Regelung für den Kaufkraftverlust der Renten und war bereits wiederholt Gegenstand der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung (vgl. insbesondere die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 28.April 1992 3 AZR 142/91 und 3 AZR 244/91 - veröffentlicht in DB 1992, 2401 und 2402).

    Denn die zu 50% oder mehr an einer Körperschaft beteiligten Geschäftsführer haben nach § l6 BetrAVG keinen Anspruch auf eine "nachholende Anpassung der Betriebsrente" (vgl. hierzu die BAG-Urteile vom 28.April 1992 3 AZR 142/91 und 3 AZR 244/91 - DB 1992, S. 2401 und 2402), wie oben unter Hinweis auf das BGH-Urteil II ZR 255/78 ausgeführt wurde:.

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 244/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente im Konzern

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 5 K 57/92
    Diese Norm, die ohnehin bei Gesellschafter-Geschäftsführern gar nicht anwendbar ist (vgl. dazu unten Ziffer 5.4.3), enthält im Hinblick auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage eine konkretisierte Regelung für den Kaufkraftverlust der Renten und war bereits wiederholt Gegenstand der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung (vgl. insbesondere die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 28.April 1992 3 AZR 142/91 und 3 AZR 244/91 - veröffentlicht in DB 1992, 2401 und 2402).

    Denn die zu 50% oder mehr an einer Körperschaft beteiligten Geschäftsführer haben nach § l6 BetrAVG keinen Anspruch auf eine "nachholende Anpassung der Betriebsrente" (vgl. hierzu die BAG-Urteile vom 28.April 1992 3 AZR 142/91 und 3 AZR 244/91 - DB 1992, S. 2401 und 2402), wie oben unter Hinweis auf das BGH-Urteil II ZR 255/78 ausgeführt wurde:.

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 5 K 57/92
    Diese Auffassung des Gesetzgebers sei durch das Bundesverfassungsgericht im Beschluß des Ersten Senats vom 28.November 1984 (1 BvR 1157/82 - BStBl II 1985, 181) nicht bestandet worden.

    Diese auch vom Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 28.November 1984 (I BvR 1157/82 - BStBl II 1985, 181) für zulässig gehaltene Gesetzesänderung hat somit keine erkennbare Auswirkung auf den Streitfall.

  • BFH, 02.12.1992 - I R 54/91

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Entlohnung von Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 5 K 57/92
    %igen Beteiligung war beherrschender Gesellschafter im Sinne der BFH-Rechtsprechung (vgl. statt vieler die BFH-Urteile vom 2.Dezember 1992 I R 54/91 und vom 16.Dezember 1992 I R 2/92 - BStBl II 1993, Seiten 311 und 455 sowie BFHE 170, Seiten 119 und 175), da bei der Klin gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrags vom 29.November 1979 die Gesellschafter-Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefaßt werden konnten.
  • BFH, 16.12.1992 - I R 2/92

    Veranlassung einer Pensionsrückstellung durch das Gesellschaftsverhältnis

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 5 K 57/92
    %igen Beteiligung war beherrschender Gesellschafter im Sinne der BFH-Rechtsprechung (vgl. statt vieler die BFH-Urteile vom 2.Dezember 1992 I R 54/91 und vom 16.Dezember 1992 I R 2/92 - BStBl II 1993, Seiten 311 und 455 sowie BFHE 170, Seiten 119 und 175), da bei der Klin gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrags vom 29.November 1979 die Gesellschafter-Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefaßt werden konnten.
  • BFH, 15.04.1981 - IV S 3/81

    Zwangsvollstreckung - Einstellung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 5 K 57/92
    Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf §§ 708 Nr. 10, 711 Satz 1 Zivilprozeßordnung ( ZPO) i.V.m. § 151 Abs. 1 FGO (vgl. den BFH-Beschluß vom 15.April 1981 IV S 3/81 -BStBl II 1981, 402).
  • BFH, 11.12.1991 - I R 152/90

    Zur Frage der Angemessenheit des Geschäftsführergehaltes von

  • BGH, 22.02.1994 - XI ZR 16/93

    Devisenkontrollen nach dem IWF-Übereinkommen (IWF-Ü)

  • BFH, 25.05.1988 - I R 107/84

    Klage - Körperschaftsteuerbescheid - Feststellungsbescheid - Eigenkapital -

  • FG Baden-Württemberg, 26.02.1991 - 4 K 23/90
  • BFH, 28.10.1987 - I R 22/84

    Grundsätze der steuerlichen Anerkennung von Pensionszusagen im Rahmen eines

  • BFH, 21.02.1974 - I R 160/71

    GmbH - Maßgeblich beteiligter Gesellschafter - Beratende Tätigkeit -

  • BFH, 28.10.1981 - I R 100/78

    Mitarbeitendes Kind - Änderung einer Pensionszusage - Pensionsrückstellung -

  • BFH, 26.11.1975 - II R 92/74

    Feuerschutzsteuerfestsetzungen - Erlaß in schriftlicher Form - Zulässigkeit einer

  • FG Baden-Württemberg, 29.11.1989 - III K 389/86
  • FG Hamburg, 26.02.1988 - II 224/85
  • BFH, 08.07.1992 - XI R 50/89

    Bestimmung von rückständigen Urlaubsverpflichtungen

  • BFH, 10.03.1993 - I R 70/91

    Zur Bewertung von Rückstellungen wegen rückständiger Urlaubsverpflichtungen

  • BFH, 04.08.1983 - IV R 216/82

    Gegen Aufhebung des Nachprüfungsvorbehalts in der Einspruchsentscheidung ist die

  • BFH, 13.10.1983 - I R 4/81

    Verdeckte Gewinnausschüttung, wenn sich Pensionszahlungen an GmbH-Gesellschafter

  • BFH, 17.01.1980 - IV R 156/77

    Passivposten - Rückstellung - Rücklage - Steigerung der Wiederbeschaffungskosten

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